Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können im unter folgendem Link als pdf-Format heruntergeladen werden:
[Allgemeine Geschäftsbedingungen – EMA GmbH (ema-gmbh.at)]
1. Geltung der AGB
Unsere AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für alle Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge.
Diese AGB in Verbindung mit dem angenommenen Angebot stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien abschließend dar.
Abweichungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden zu diesen AGB gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen mit unseren Vertretern und Außendienstmitarbeitern.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge mit unseren Kunden, ohne dass hierauf noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese den AGB entgegenstehenden, hiervon abweichenden oder einseitigen Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Kunden („Kunden-AGB“) gelten auch dann nicht, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf seine Kunden-AGB verweist und EMA GmbH diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt bzw. entgegennimmt..
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragserteilung durch den Kunden von uns schriftlich bestätigt wird. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag mit uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Maße, Gewichte, Abbildungen, graphische Darstellungen o.ä. in den Angebotsunterlagen sind annähernd. Abweichungen von der vorgesehenen Ausführung sind zulässig, soweit sie den handelsüblichen Umfang nicht überschreiten, zu keiner erheblichen Wertminderung führen und dem Kunden zumutbar sind.
Alle Angebotsunterlagen, Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen usw. bleiben unser Eigentum. Sie sind für den Fall des Nichtzustandekommens des Vertrages sofort unaufgefordert zurückzugeben. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, noch vervielfältigt werden. Die Urheberrechte an den von uns übermittelten technischen Darstellungen verbleiben bei uns. Wir sind berechtigt, an allen von uns erbrachten Arbeiten einen Firmen- oder sonstige Kennzeichen anzubringen. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung, dass die bei ihm ausgeführte Leistung im Rahmen unserer Werbung verwendet wird.
Der Kunde hat unsere Auftragsbestätigung und die zugehörigen Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit, richtige Typenstückzahl, Maßangaben usw. zu überprüfen. Gleiches gilt für übermittelte Ausführungskennzeichen.
Der Inhalt der Vertragsunterlagen gilt als Vertragsbestandteil anerkannt, sofern nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang beim Kunden die abgeänderten Ausführungszeichnungen zurückgesandt bzw. Änderungswünsche schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit von Änderungswünschen ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei uns.
Sind in unserem Angebot Arbeitsleistungen (Montage, Einbau, etc.) enthalten, so ist der Kunde verpflichtet, die Örtlichkeit für ein ungehindertes Arbeiten vorzubereiten.
Die Benutzung von Gerüsten, Anschlüssen für Elektrowerkzeuge sowie Strom- und Wasserentnahme sind uns vom Kunden kostenlos zu ermöglichen. Das Stemmen und Schließen von Löchern und Schlitzen sowie Beiputzarbeiten sind nicht Auftragsgegenstand. Sie erfolgen nur gegen gesonderte Auftragserteilung und Berechnung. Von uns angelieferte Teile sind vom Kunden trocken und vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen geschützt zu lagern. Der Kunde hat Entladearbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Bereits vorhandene Einbauten sind vom Kunden gegen Beschädigung zu schützen. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass die Montage zum mit uns vereinbarten Termin möglich ist und insbesondere alle notwendigen Vorarbeiten beendet sind. Der Kunde hat uns spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin schriftlich, zu bestätigen, dass die Montage zu diesem Termin möglich sein wird. Wir sind dazu berechtigt, einen Montagebeginn zu verweigern, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine Leistung gilt als abgenommen mit Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung hin eine von uns vorgelegte Abnahmebescheinigung nach Fertigstellung der Montage sowie Abnahme der Leistung zu unterzeichnen und an uns zurückzugeben. Teile, die bis zur Beendigung der Montage noch nicht fest eingebaut werden konnten, können dem Kunden übergeben werden. Sie sind in der Abnahmebescheinigung besonders zu vermerken.
Von uns zur Montage eingesetzte Mitarbeiter sind nicht zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmächtigt.
3. Lieferung, Ausführung
Vertragsinhalt werden nur die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführten Waren und Werkleistungen.
Lieferungs- und Ausführungstermine müssen ausdrücklich mit uns vereinbart werden. Diese Fristen beginnen erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages, nicht jedoch vor Genehmigung der vorgelegten Zeichnungen und dem Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Fristen beginnen des Weiteren nicht, solange der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vorgelegt hat.
Eine Frist gilt dann als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Die erste Änderung der Freigabezeichnung ist im Auftragsumfang enthalten, weitere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Ausführungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Anlage in Benutzung genommen werden kann, auch wenn einzelne Lieferungen bzw. Ausführungen erst später durchgeführt werden.
Teillieferungen sind zulässig.
Die vereinbarten Lieferungs- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, falls nach Vertragsabschluss Umstände eintreten, die eine rechtzeitige Vertragserfüllung verhindern und die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Arbeitskampf, behördliche Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung von für uns wesentlichen Roh- und Baustoffen, Energiemangel, Krieg, Pandemien, wesentliche Preisänderungen der Roh- und Baustoffe u.ä.
Werden durch derartige Leistungshindernisse die Lieferung bzw. Ausführungen für uns nachträglich (auch wirtschaftlich) unmöglich, bzw. können solche Leistungshindernisse nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt werden, so sind wir dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird der Kunde von seiner Leistungsverpflichtung frei. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden wegen Verzuges bzw. Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung begrenzt auf maximal 12% des Rechnungswertes der Ware oder Leistung, mit der wir uns in Verzug befinden, bzw. die uns schuldhaft unmöglich geworden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle, in denen wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend haften. Die Beweislast für ein etwaiges Verschulden trägt der Kunde.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn vertraglich eine frachtfreie Lieferung oder Aufstellung geschuldet wird.
Auf Wunsch des Kunden wird in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch abgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Transportschäden etc. sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transporteur bzw. soweit möglich, gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.
Erfolgt die Lieferung auf Kosten des Kunden, so steht es uns frei, firmeneigene Fahrzeuge für die Auslieferung zu verwenden. Für diesen Fall sind wir dazu berechtigt, angemessene Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.
Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird, soweit nicht anders vertraglich vereinbart, billigst berechnet und nicht zurückgekommen.
Wird auf unseren Wunsch hin das Verpackungsmaterial in einwandfreiem Zustand und frachtfrei zurückgesandt, so wird dem Kunden eine Gutschrift in Höhe von 2/3 des berechneten Wertes erteilt. Ansprüche aus Mängeln der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung unter Berücksichtigung der erforderlichen Sorgfalt und in der bei uns üblichen Weise erfolgt ist. Die Beweislast trägt der Kunde.
4. Preise – Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise für Lieferungen gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand- und Transportkosten sowie Postgebühren. Rollgeld, Lagergeld und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Lieferung und Montage vereinbart, gelten die Preise – soweit der Vertrag nichts Eigenes vorsieht – frei Baustelle incl. der Montagekosten.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die vereinbarten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die genannte angebotene Lieferung bzw. Leistung bestellt und abgenommen wird. Bei Teilbestellung bzw. Teilabnahme sind wir dazu berechtigt, die daraus resultierenden Mehrpreisen in Rechnung zu stellen. Wir sind an die vereinbarten Preise dann nicht mehr gebunden, wenn zwischen dem Tag des Zugangs der Auftragsbestätigung und der Ausführung der Leistung durch uns mehr als vier Monate liegen und diese Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist. Für den Fall sind wir dazu berechtigt, die am Tag der Lieferung bzw. Leistung aktuellen Preise zu berechnen.
Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene von Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) unterjährig verändern, so ist EMA GmbH berechtigt die Preise entsprechend anzupassen. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden (Preisgleitklausel).
Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sind Teil-oder Abschlagszahlungen vereinbart, so sind diese zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Anforderungsschreibens. Leistet der Kunde die Teil- oder Abschlagszahlung nicht fristgemäß, so sind wir dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung einzustellen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts sind wir dazu berechtigt, den uns entstandenen Schaden incl. entgangen Gewinn für den nicht durchgeführten Teil des Auftrags geltend zu machen.
Kommt der Kunde mit fälligen Forderungen in Zahlungsverzug, gelten auch unsere sämtlichen noch nicht fälligen Ansprüche gegenüber dem Kunden aus gleichen Rechtsverhältnissen als fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir befugt, Zinsen gemäß § 456 UGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns kein Verzugsschadens oder ein geringerer entsteht. Die Geltendmachung eines im Einzelfall nachzuweisenden höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Zur Annahme von Wechseln oder Schecks sind wir nicht verpflichtet und werden diese nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Werden uns Umsätze bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Zweifel ziehe, steht es uns frei, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Wir können außerdem, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und auf Kosten des Kunden die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten. Davon unabhängig behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EMA GmbH (vgl. 8. Eigentumsvorbehalt).
Kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden, so beträgt unser Schadenersatzanspruch mindestens pauschal 20% des vereinbarten Preises. Die Geltendmachung eines darüber liegenden Schadens bleibt vorbehalten.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns anerkannten oder aber rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich und ansonsten ausgeschlossen.
Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des KSchG ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes generell ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Wir gewährleisten gemäß den anerkannten Regeln der Technik Fehlerfreiheit von Werkstoff und Werkarbeit. Für etwaige Mängel der Lieferung oder Leistung – einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften – haften wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
Nach unserer Wahl sind diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von sechs Monaten (ist der Kunde Verbraucher innerhalb von12 Monaten) in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe, mangelhafter Ausführung etc. als unbrauchbar oder in Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt sich herausstellen.
Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen – nach Eingang der Ware am Bestimmungsort – schriftlich bekanntzugeben, verdeckte Mängel innerhalb gleicher Frist nach Erkennbarkeit. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden.
Keine Gewähr wird für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der gelieferten Gegenstände, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, fehlende bauliche Voraussetzungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Weiterhin keine Gewähr wird übernommen für Lieferteile, die in Folge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem überhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, z.B. Dichtungen, Kunststofflager o.ä.
Da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können, erstreckt sich die Gewährleistung auch nicht auf etwaige Farbveränderungen.
Räumt uns der Kunde zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Gewährleistungsmaßnahmen bzw. Ersatzlieferungen keine angemessene Frist ein, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
Für Ersatzlieferungen und Ausbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist lediglich drei Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Lieferung bzw. Leistung.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum und können von uns in Besitz genommen werden.
Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
6. Schadenersatzansprüche und Produkthaftung
Es gilt unter Unternehmern generell als vereinbart, dass die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 PHG ausgeschlossen ist. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde, diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer zu überbinden. EMA haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen des Herstellers enthalten sind. Daraus entstehende Schäden fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. des Importeurs und sind gegenüber diesem direkt geltend zu machen.
EMA verpflichtet sich in diesem Fall, allfällige aus dem Vertragsverhältnis mit dem Importeur bzw. dem Hersteller resultierende Ersatzansprüche auf Verlangen an den Kunden abzutreten. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für von EMA zu vertretenden Folgeschäden – ausgenommen Personenschäden – sowie auf die Geltendmachung des entgangenen Gewinnes, sofern EMA weder ein vorsätzliches noch grob fahrlässiges Handeln zu Last fällt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von EMA verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände verbleiben in unserem Eigentum bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird dem Kunden ausdrücklich gestattet. Dies jedoch nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und solange er sich mit seinen Zahlungen nicht in Verzug befindet. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen incl. aller Nebenrechte einschließlich Gewinnspanne und etwaiger Montagekosten tritt der Kunde bereits mit Vertragsabschluss an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderung für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhängen. Bei einer etwaigen Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden, verbleibt das Eigentum an den vereinigten Sachen, solange diese wieder abgesondert werden können, beim Eigentümer. Ist die Zurücksetzung in den vorigen Stand, oder die Absonderung nicht möglich, so erwerben die Materialbeisteller gemeinschaftliches Eigentum (vgl. §§ 414 ABGB). Der Kunde tritt bereits mit Vertragsabschluss etwa ihm entstehende Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an der neuen Sache an uns ab und verwahrt den neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns, sodass wir gemäß § 428 ABGB Alleineigentum an der durch Verarbeitung neu entstandenen Sache erwerben. Für die so verarbeitete Ware gilt ebenfalls der Eigentumsvorbehalt (vgl. 8.).
Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unseren Rechten unterliegenden Waren ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Pfändung unserer Sicherheiten durch Dritte gefährdet, so hat uns dies der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Dabei sind uns alle Daten zur Verfügung zu stellen, die wir dazu benötigen, um unsere Sicherheiten gegenüber Dritten durchsetzen zu können. Für diesen Fall sind wir zur Rücknahme der Ware zur Verwahrung und auf Gefahr und Kosten des Kunden bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche berechtigt, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen und zu Abdeckung unserer Forderungen im Wege der Zwangsversteigerung oder durch freihändigen Verkauf zu verwerten. Der Verwertungserlös wird zur Abdeckung unserer Forderungen incl. der Kosten der Rechtsverfolgung sowie der Kosten der Verwertung verwendet.
Ein darüber hinaus entstehender Übererlös steht dem Kunden zu. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der uns zur Verfügung gestellten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten im Wert des übersteigenden Betrages nach unserer Wahl verpflichtet.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wels. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Für alle zwischen den Vertragspartnern entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird demnach das für Wels sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, wird als Gerichtsstand Wels vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden als Verbraucher nicht in Österreich, so ist der Gerichtsstand Wels.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
9. Widerrufsrecht eines Verbrauchers
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handelt und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten der EMA Gmbh geschlossen wurde, steht diesem nachfolgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Trainingsvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der EMA GmbH mit dem Sitz in Eisenfeldstraße 27, 4600 Wels, Telefon: +43 7242 / 312 012, E-Mail ema@ema-gmbh.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular (abrufbar unter [Link]) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wenn der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, so wird Ema GmbH dem Kunden unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat EMA GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die Ema GmbH von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von EMA GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei EMA GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet EMA GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er EMA GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde EMA GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Hat EMA GmbH – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie einer Bestätigung des Kunden über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) mit der Ausführung der Vertragserfüllung begonnen und den Vertrag sodann vollständig erbracht, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann kann der Kunde dieses Formular ausfüllen und an EMA GmbH zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.
An
EMA GmbH
Eisenfeldstraße 27
A-4600 Wels
E-Mail: ema@ema-gmbh.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)
den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über
die Erbringung der folgenden Leistung(en):
______________________________________________________
Bestellt am (*)
______________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
______________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
______________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papaier)
______________________________________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
10. Schlussbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann kein Verzicht auf diese Rechte abgeleitet werden. Technische Änderungen vorbehalten! Verwendete Abbildungen sind Symbolfotos. Waren- und Dienstleistungspreise sind exklusive Mehrwertsteuer. Preise ohne Mengenangaben sind Stückpreise.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder auf diesen beruhenden Verträgen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB oder der Verträge im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und tatsächlich gewollten möglichst nahekommt. Dies gilt auch für eine etwaig erforderliche Lückenfüllung.
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